Windpocken und Gürtelrose: So schützen Sie sich



Notfallratgeber

Quelle: TCS Info Feed


Windpocken (Varizellen/«Wilde oder Spitze Blattern») verlaufen bei gesunden Kindern in der Regel harmlos. Zur Vermeidung von Komplikationen wird die Impfung für 11- bis 39-Jährige ohne bisherige Windpockenerkrankung und für bestimmte Risikogruppen ab dem 12. Lebensmonat empfohlen.

Erreger und Übertragung
Windpocken (Varizellen) sind eine hochansteckende Krankheit die vom Varicella-Zoster-Virus (VZV) ausgelöst wird. Auch die Gürtelrose (Herpes zoster) wird durch VZV verursacht.

Die Viren werden durch Atemwegströpfchen in der Luft sehr leicht von Mensch zu Mensch übertragen, daher auch der Name Windpocken. Bei einem Windpocken-Ausschlag oder bei Gürtelrose ist auch die Bläschenflüssigkeit ansteckend. Windpocken treten meist schon im Kindesalter als eine unangenehme aber in der Regel leichte und gutartige Krankheit auf.

Eine infizierte Person ist ansteckend bereits zwei Tage vor dem Auftreten des Hautausschlags bis zum Zeitpunkt wo die letzten Bläschen zu Krusten geworden sind. Eine VZV-Infektion führt zwar in der Regel zu einer lebenslangen Immunität gegenüber Windpocken, aber die Viren bleiben dennoch im Körper und können später eine Gürtelrose auslösen.

Krankheitsbild Windpocken (Varizellen)
Zwei bis drei Wochen nach Ansteckung treten leichtes Fieber und Müdigkeit auf, gefolgt von einem oft juckenden Hautausschlag. Die kleinen roten Flecken entwickeln sich zu Pusteln und Bläschen, welche schliesslich austrocknen, eine Kruste bilden und dann abfallen. In der Regel erkrankt man nur einmal im Leben an den Windpocken. Gelegentlich können jedoch Komplikationen wie etwa bakterielle Hautinfektionen auftreten.

Schwere Komplikationen, wie Lungenentzündungen sowie Hirn- und Hirnhautentzündungen sind selten. Wenn die Krankheit erst im Erwachsenenalter auftritt, so ist das Risiko von Komplikationen höher als bei Kindern. Speziell gefährdet sind auch Neugeborene, Personen mit geschwächtem Immunsystem und bei einer Schwangerschaft die schwangere Frau (Lungenentzündung) und die noch ungeborenen Kinder (hohes Risiko von Missbildungen).

Krankheitsbild Gürtelrose (Herpes zoster)
Nach einer Windpockenerkrankung bleibt das Virus ein Leben lang unbemerkt im Körper (in Nerven-Ganglien). Eine Reaktivierung des Virus, nun in Form eines Ausbruchs einer Gürtelrose (Herpes zoster) kommt vor allem im höheren Alter und bei einer Immunschwäche vor. Dabei kommt es auf einer Körperseite zu einem streifenförmigen Hautausschlag mit Bläschen. Dabei können verschiedene Komplikationen auftreten: Gelegentlich ist der Ausschlag begleitet von starken und lang anhaltenden Schmerzen und in 10–20 % der Fälle ist ein Auge vom Ausschlag mitbetroffen.

Verbreitung und Häufigkeit
Varicella-Zoster-Viren sind weltweit verbreitet. In der Schweiz treten Windpocken das ganze Jahr über auf. Praktisch die ganze erwachsene Bevölkerung (98 %) weist Antikörper gegen das Virus auf, hat also die Krankheit bereits in der Kindheit durchgemacht. Von den Personen, die erst mit 16 Jahren oder älter erkranken, müssen jährlich etwa 50 aufgrund von Komplikationen hospitalisiert werden und bei den über 16-Jährigen sterben etwa 20 pro 100'000 daran, was ca. 10 bis 20 Mal häufiger als bei Kindern der Fall ist. Rund 20 % der Menschen, welche die Windpocken durchgemacht hatten, erkranken später einmal im Leben an einer Gürtelrose.

Vorbeugung
Da das Risiko von Krankheitskomplikationen bei Erwachsenen erhöht ist, ist es wichtig, eine Ansteckung bei allen Personen zu verhindern, welche die Windpocken nicht bereits in ihrer Kindheit durchgemacht haben. Eine Impfung gegen Windpocken wird daher allen noch nicht immunen Jugendlichen zwischen 11 und 15 Jahren (als Nachholimpfung für Erwachsene bis 39 Jahre) empfohlen. Die Impfung erfordert zwei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen. Bei Unsicherheit bezüglich einer früheren Windpocken-Erkrankung können zur Abklärung des Immunstatus auch die IgG-Antikörper bestimmt werden.

Die Impfung gegen Herpes Zoster mit dem Impfstoff Zostavax® wird in der Schweiz seit Ende 2017 für Personen im Alter von 65 bis 79 Jahren sowie für in naher Zukunft immungeschwächte Patientinnen und Patienten im Alter von 50 bis 79 Jahren empfohlen. Sie wird zurzeit jedoch nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG.

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