Coronavirus: Was reisende Schweizer jetzt wissen müssen



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Quelle: TCS MyMed


Das Coronavirus wirkt sich stark auf das gesamte Leben der Menschen aus, so auch auf das Reiseverhalten. Doch wie sieht die aktuelle Lage in der Schweiz aus und wie soll man sich verhalten, wenn man im Ausland gestrandet ist?

Das rät das Bundesamt für Gesundheit und der Bundesrat zum Thema Reisen
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wie auch der Bundesrat ruft Schweizer Reisende zur Rückkehr in die Heimat auf und empfiehlt auf nicht dringende Auslandreisen zu verzichten. In vielen Ländern wurden Grenzschliessungen beschlossen oder gewisse Regionen unter Quarantäne gestellt. Die Einreise in solche Regionen ist – wenn überhaupt möglich - nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Sollte eine Reise unbedingt notwendig sein, wird empfohlen, sich über die aktuell gültigen Reise-Einschränkungen zu erkunden und Kontakt mit der Botschaft oder des Konsulats des Ziellandes aufzunehmen: Ausländische Vertretungen in der Schweiz.

Das sollte man machen, wenn man sich aktuell noch im Ausland befindet
Damit Personen, welche im Ausland blockiert sind und nicht weiterreisen können, die nötige Unterstützung erhalten, sollen sie sich auf der «Travel Admin App» registrieren. Damit die Rückholung der Betroffenen organisiert werden kann, muss das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wissen, wo sich die Schweizerinnen und Schweizer aufhalten, so EDA-Kommunikationschef Sebastian Hueber. Zurückgekehrte Schweizer, welche sich vorgängig auf der App registriert haben, sollen ihre Reiseregistrierung löschen. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit ständigem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz sollen keine Registrierung vornehmen.

Weitere Empfehlungen und Ratschläge des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten zur Rückkehr in die Schweiz: «Was rät das EDA?»

Situation an den Schweizer Grenzen
Kann man noch ins Ausland reisen und wieder zurückreisen? In der Schweiz wird niemand an einer Ausreise gehindert. Die Einreise in die Nachbarstaaten ist in der Zuständigkeit der ausländischen Behörden. Wer aber aus dem Ausland wieder in die Schweiz einreisen will, muss folgende Dokumente vorlegen:

  • Eine Schweizer ID oder der Schweizer Pass
  • Bei Ausländern wird die Einreise nur genehmigt, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.


Weitere Informationen: Fragen und Antworten zu Einreiseverweigerung, Personenfreizügigkeit und Visa-Stopp

Starke Einschränkungen bei Reisen mit dem öffentlichen Verkehr
Seit Montag, 23. März 2020, gilt für den Bahnverkehr ein dezimierter Übergangsfahrplan. Das Grundangebot bleibt aber nach wie vor erhalten. Die Anpassungen des Fahrbetriebs wurden in Zusammenarbeit mit der gesamten öV-Branche und dem Bundesamt für Verkehr bestimmt. Es wird empfohlen, unmittelbar vor Antritt der Reise den Online-Fahrplan zu überprüfen und sich während der Reise an die Hygiene- und Verhaltensmassnahmen des Bundes zu halten. Gerade während der ersten Tage kann es vermehrt zu Anschlussbrüchen kommen, weil sich der Schweizer öV im reduzierten Takt erst einpendeln muss. «Es ist der grösste Fahrplanwechsel in der Geschichte», so SBB-Chef Andreas Meyer.

Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.

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